Genfer Konvention

Wer seine Rechte nicht einfordert, hat keine!

1. Schritt: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt!

Das Genfer Abkommen (IV – SR 0.518.51) vom 12. August 1949 muss dem Menschen bekannt sein, weil hier das humanitäre Völkerrecht ins Naturrecht für den Exodus in die Genesis geregelt ist. Und solange der Mensch den Inhalt des Abkommens nicht kennt, bleibt er in der Rolle der „Person“ und somit Sklave des System. Jeder Mensch muss wissen, dass sich die so genannten „Staaten“ verpflichtet haben, dieses Abkommen zu schützen und unter allen Umständen einzuhalten haben und seine Einhaltung durchzusetzen. Nur der Mensch, der die Verpflichtung der „Staaten“ kennt und weiß sich als Mensch zu schützen, kann diesen Schutz auch genießen.

Der Mensch war in der Zeit von 1.400 bis 1800 nach Jesus Christus Geburt – auch als goldenes Mittelalter bezeichnet -, als Sohn des Schöpfers rechtmäßiger Erbe des Schöpfers “per Sohn“ und die “Religionen“ haben die Legitimationen für die Legalisationen ausgestellt. Im Neunzehnten Jahrhundert wurde diese Legalisation dann als “Parodie“ von Napoleon – ohne jegliche Legitimation – in den Code Zivil und somit in die Piraterie als Privatsache betrieben. Infolge entstanden die Welten und der endlose Weltkrieg, der bis Heute andauert. Ganz besonders in Kriegszeiten brauchen die Menschen einen Zivilschutz auf Basis der Genfer Konvention.

Aus der “per Sohn“, der den gerechten Anteil als rechtmäßiger Erbe am Leben auf Erden ist, wurde der Mensch in der Fiktion der Welten unter dem Handelsgesetz der Piraterie zum Objekt als Gegenstand des Handelsrecht und somit zur “Person“. Die “per Sohn des Schöpfers“ im Paradies wurde in der Parodie der Personifikation zum Handelsgegenstand, also zum Sklaven von Piraten und zum Objekt von Verbänden juristischer Personen, auch als “Staaten“ bezeichnet. Die Beraubung von Freiheiten – ganz besonders in Zeiten von Covid-19 – sind nichts anderes als “staatlich“ angeordnete Internierungen.

2. Schritt: Distanzierung von der Internierung!

Das Naturrecht steht vor dem humanitärem Völkerrecht und den internationalen Verträgen, und internationales “Recht“ steht immer vor nationalem “Recht“ und muss vorrangig angewandt werden. Durch Art. 132-141 der Genfer Konvention (IV – SR 0.518.51) kann sich der „Mensch“ von der Internierung distanzieren, wenn dem „Menschen“ geistig-bewusst wird, dass er nicht die “Person“, sondern der „geistig-lebendiGene Mensch“ ist. Die “Systemstaaten“ sind verpflichtet den „Menschen“ in einem Schutzabkommen zu schützen. Es muss jedem einzelnen Menschen bewusst sein, dass die Zwangsinternierung von “privaten Staatsverwaltungen“ verordneten werden, die allesamt Mitglieder der Vereinten Nationen (UN) sind. Die UN-Staaten haben nach Art. 73 der UN-Charta derzeit noch den Status als Vereinte Staaten, da die Entwicklungsstufe des heiligen Auftrages der Selbstbestimmung der Völker noch nicht abgeschlossen ist. Solange dieser heilige Auftrag nicht abgeschlossen ist, werden „nicht identifizierte Menschen“ als „Sklaven“ gehalten.

Die besten Sklaven sind die, die meinen Frei zu sein.“

Auszug aus der UN-Charta: „… Mitglieder der Vereinten Nationen welche die Verantwortung für die Verwaltung von Hoheitsgebieten haben oder übernehmen, … bekennen sich zu dem Grundsatz, dass die Interessen der Einwohner dieser Hoheitsgebiete Vorrang haben … Sie übernehmen als heiligen Auftrag die Verpflichtung, im Rahmen des durch diese Charta errichteten Systems des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit das Wohl dieser Einwohner aufs äußerste zu fördern, … zu diesem Zweck verpflichten sie sich …“

Der Art. 136 der Genfer Konvention berechtigt, ein offizielles Auskunftsbüro einzurichten. Sind wir nicht aus humanitären Gründen sogar dazu verpflichtet? Richtig. Und genau deshalb tun wir das!

Art. 136: Bei Ausbruch eines Konflikts und in allen Fällen einer Besetzung soll jede der am Konflikt beteiligten Parteien ein offizielles Auskunftsbüro einrichten, das beauftragt ist, Auskünfte über die geschützten Personen, die sich in ihrer Gewalt befinden, zu empfangen und weiterzugeben.

3. Schritt: Die Identifizierung als „geschützte Person“ und somit als Mensch:

Je mehr Menschen sich öffentlich als „geschützte Personen“ nach der Genfer Konvention identifizieren, desto größer ist die Chance, dass der heilige Auftrag der Selbstbestimmung der Völker schnellstmöglich abgeschlossen werden kann.

Aus diesem Grund bieten wir die „ID-Karte für Menschen“ an und bauen auf ABAKKANA gleichzeitig in unserem offiziellen Auskunftsbüro nach der Genfer Konvention (IV – SR 0.518.51) eine Datenbank von „Menschen“ auf, um den heiligen Auftrag der Selbstbestimmung der Völker abzuschließen. Und je mehr sich uns anschließen und sich als Mensch registrieren, desto schneller wird das vollzogen sein.

Mehr Infos dazu gibt es in einem privaten Gespräch über Telegram!